Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen / November 2021
I. Allgemeines
- Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Beratungen und Reparaturen, gelten die nachstehenden Lieferungs-/Zahlungsbedingungen. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
- Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Zusagen, die von unseren Vertragsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Organe oder Prokuristen in vertretungsberechtigter Zahl. Ansonsten haben unsere Vertreter und Mitarbeiter keine Befugnis, abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.
II. Angebot und Vertragsabschluss, Muster
- Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert haben.
- Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster. Bei einem Kauf nach Muster sind Abweichungen vorbehalten, die branchenüblich sind oder im Rahmen der normalen Fertigung liegen. Bei Lieferung von Mustern gelten Eigenschaften des Musters nicht als zugesichert, es sei denn, dass anderes in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestimmt ist.
- Muster sind innerhalb von 4 Wochen in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb dieser Zeit, ist für das Muster der Kaufpreis gemäß Preisliste zu zahlen.
- Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantien, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen (Fabrikationstoleranzen) zulässig.
III. Preise und Lieferung
- Es kommen die zum Tage der Bestellung gültigen Preise zur Anwendung.
- Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
- Die Preise schließen eine handelsübliche Verpackung ein. Die rechtskonforme Entsorgung von Verpackungsmaterial jeglicher Art liegt nach Anlieferung in der Verantwortung des Käufers. Für den Verkäufer bestehen somit keine weiteren Verpflichtungen. Im Einzelnen gelten folgende Bedingungen:
- Inland: Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl Frei Haus, außer bei Aufträgen unter EUR 500,00 Nettowarenwert, bei denen die Lieferung unfrei ab Werk erfolgt.
- Ausland: Für Lieferungen ins Ausland behalten wir uns besondere Liefervereinbarungen vor.
- Erstlieferungen an Neukunden werden per Nachnahme oder Vorauskasse vorgenommen, darauffolgende Lieferungen solange ebenfalls per Nachnahme oder Vorauskasse, bis nach unserem Ermessen eine zufriedenstellende Auskunft über die Bonität vorliegt.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit der Verkäufer ein berechtigtes Interesse an ihnen hat und sie den Käufer nicht unzumutbar beeinträchtigen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Teillieferungen aus logistischen und verpackungstechnischen Gründen vorteilhaft sind oder wenn einzelne Gegenstände einer Gesamtbestellung vorübergehend nicht lieferbar sind.
IV. Lieferzeit
- Bei Lieferfristen und -terminen, die nicht ausdrücklich fest vereinbart worden sind, kann uns der Kunde erst drei Wochen nach Ablauf dieser Lieferfrist/ des Liefertermins schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Erst mit Ablauf dieser Frist können wir in Verzug geraten.
- Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit – gleich aus welchem Grunde – haften wir für Schadensersatzansprüche gleich welcher Art nur nach Maßgabe von Abschnitt XI dieser Bedingungen.
- Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss und die wir nicht zu vertreten haben und die uns eine Lieferung auf Dauer wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Materialbeschaffungs-Schwierigkeiten, sowie die Nichtlieferung, nicht richtige oder verspätete Lieferung seitens unserer Lieferanten, gleich aus welchem Grunde, berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag beziehungsweise zur Kündigung. Hindernisse vorübergehender Natur entbinden den Verkäufer nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Liefervertrag. Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er nach unserer vorherigen Anhörung durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
V. Gefahrenübergang
- Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden, soweit nicht eine Lieferung frei Haus vereinbart ist. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlassen hat.
- Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erfolgt Gefahrenübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Der Kunde hat dem Verkäufer ab diesem Zeitpunkt für die Zeit der Lagerung der Kaufgegenstände Lagerkosten nach den am Sitz des Verkäufers üblichen Kosten für derartige Lager- oder Speditionsdienste zu zahlen.
VI. Gewährleistung und Rügepflicht
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 7 Werktagen nach seiner Entdeckung schriftlich bei uns eingegangen ist. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung durch den Kunden aus.
- Transportschäden sind dem Spediteur anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigenpflichten der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen.
- Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung der Ware im unveränderten Zustand zu. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge werden wir nach unserer Wahl eine kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen. Wir sind jedoch berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern.
- Kommen wir der Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht nach, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern, nachdem er uns eine angemessene Frist gesetzt hat, es sei denn, diese ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
- Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen von Abschnitt XI. Auch in diesem Fall haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
- Ergibt sich im Rahmen der Bearbeitung des vom Kunden behaupteten Gewährleistungsfalles, dass eine Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, etwaige Versandkosten zu berechnen.
- Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit etwaige Mängel darauf zurückzuführen sind, dass unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet worden sind, die nicht den Original – Spezifikationen entsprechen.
- Gewährleistungsansprüche gegen uns verjähren spätestens 12 Monate nach Ablieferung der Ware beim Kunden oder dem von diesem benannten Ablieferungsort.
- Im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie richten sich die Ansprüche des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nehmen wir teil.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren (nachstehend Vorbehaltsware genannt) das Eigentum vor, bis der Kunde den Lieferpreis für die Vorbehaltsware und aus der Geschäftsverbindung mit und ggfs. beim Vertragsabschluss sonst bestehende oder danach noch entstehende Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, gezahlt hat.
- Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden (nachstehend insgesamt auch kurz Weiterveräußerung genannt). Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
- Der Kunde tritt bereits hiermit die ihm aufgrund der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer zustehenden Ansprüche an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Ansprüche dienen in dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm darauf zustehenden Forderungen auf uns übergehen.
- Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
- Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne dass hieraus Verbindlichkeiten für uns entstehen. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden mit einer anderen beweglichen Sache der Gestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so erwerben wir an der einheitlichen Sache, auch wenn die andere Seite als Hauptsache anzusehen ist, Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Werte der anderen Sache im Zeitpunkt der Verbindung. Maßgeblich sind die Rechnungswerte der verbundenen Waren. Der Kunde verwahrt die neue Sache insoweit für uns mit kaufmännischer Sorgfalt. Die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen dieses Abschnitts VII finden im Übrigen Anwendung.
- Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
- Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach Ausübung des Rücktrittsrechts berechtigt, auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu Sicherungszwecken zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn sich der Kunde in Bezug auf die Vorbehaltsware vertragswidrig verhält.
VIII. Zahlung
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung (Datum der Rechnung) ohne Abzug zu erfüllen. Bei Zahlungen, die innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingehen, gewähren wir 3% Skonto, bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen 2% Skonto. Diese Regelung gilt entsprechend bei Teilnahme am Lastschriftverfahren.
- 2Für Auslandlieferungen, Reparaturen sowie bei noch offenen anderweitigen Rechnungen des Kunden scheidet ein Skonto aus. Bei Abholung ab Werk oder Lager mit sofortiger Bezahlung wird Skonto nur ab einem Nettowarenwert von EUR 250,00 gewährt.
- Bei Überschreitung von Zahlungsfristen, insbesondere auch im Falle des Zahlungsverzuges, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Maßgaben zu berechnen.
- Ab der zweiten Mahnung sowie bei unberechtigten Skontoabzügen können wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 berechnen. Der Käufer hat das Recht, den Nachweis zu erbringen, dass der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist.
- Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer gesamten Forderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IX. Warenrücknahme
Bei einer Warenrücknahme, auf die kein Rechtsanspruch besteht, erteilen wir Gutschriften. Die Höhe der Gutschrift richtet sich nach dem Zustand der Ware und ihrem Wertverlust. Für unseren Aufwand können wir in jedem Fall 15 % des ursprünglichen Lieferpreises berechnen.
X. Veränderungen bei dem Kunden
Unsere Kunden sind verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn sie eine Änderung ihrer Firma vornehmen, ihren Sitz verlegen oder die Geschäfts- bzw. Gesellschaftsform sich ändert.
XI. Schadensersatzansprüche
- Für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen zu vertretender Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Im Falle einer Haftung nach Ziff.1 und einer Haftung ohne Verschulden haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den Kunden ist unzulässig.
- Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe bis zu 5% des Kaufpreises.
- Über den Einsatz der von uns gelieferten Waren und sonstigen Leistungen entscheidet der Kunde eigenverantwortlich. Sofern wir nicht spezifische Beschaffenheiten und Eignungen der Produkte für einen vertraglich bestimmten Verwendungszweck schriftlich bestätigt haben, ist eine anwendungstechnische Beratung in jedem Fall unverbindlich. Auch haften wir nur nach Maßgabe von Ziff. 1 für eine erfolgte oder unterbliebene Beratung, welche sich nicht auf die Beschaffenheit und Verwendbarkeit des gelieferten Produkts bezieht.
- Der Haftungsausschluss gemäß Ziff. 1 bis 4 gilt im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- Die Regelungen gemäß Ziff. 1 bis 5 gelten nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz in Anspruch genommen werden, wenn eine Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen uns verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen oder der Person des Ersatzpflichtigen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und in den Ziff. 6 genannten Fällen.
XII. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Haan/Rheinland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist nach unserer Wahl Mettmann oder der Sitz des Kunden, für Klagen des Kunden ausschließlich Mettmann. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
XIV. Datenschutz
Es gelten unsere aktuellen Datenschutzhinweise, die unter www.visaton.de abrufbar sind. Bei Fragen zum Thema Datenschutz bitten wir um Kontaktaufnahme zu unserem Datenschutzbeauftragten.